Häufig gestellte Fragen


NISG 2026

NISV 2026

Als praxisorientierte Hilfestellung zur Umsetzung der Netz- und Informationssystemsicherheits-Verordnung (NISV 2026) haben wir die wichtigsten Fragen und Antworten übersichtlich, kurzgefasst und thematisch geordnet zusammengestellt. Eine umfassende Behandlung von Rechtsfragen wurde dabei bewusst vermieden. Weiterführende Informationen sind den Erläuternden Bemerkungen zur Verordnung zu entnehmen.

Diese Verweise auf Rechtstexte werden im Folgenden verwendet:
NISG 2026 - Bundesgesetz zur Gewährleistung eines hohen Cybersicherheitsniveaus von Netz- und Informationssystemen.

NISV 2026 - Verordnung der Cybersicherheitsbehörde zur Festlegung näherer Anforderungen an die Risikomanagementmaßnahmen im Bereich der Cybersicherheit und weiterer Kriterien über das Vorliegen eines erheblichen Cybersicherheitsvorfalls.

DVO - Durchführungsverordnung (EU) 2024/2690 der Kommission vom 17. Oktober 2024 mit Durchführungsbestimmungen zur Richtlinie (EU) 2022/2555 im Hinblick auf die technischen und methodischen Anforderungen der Risikomanagementmaßnahmen im Bereich der Cybersicherheit und die Präzisierung der Fälle, in denen ein Sicherheitsvorfall in Bezug auf DNS-Diensteanbieter, TLD-Namenregister, Anbieter von Cloud-Computing-Diensten, Anbieter von Rechenzentrumsdiensten, Betreiber von Inhaltszustellnetzen, Anbieter verwalteter Dienste, Anbieter verwalteter Sicherheitsdienste, Anbieter von Online-Marktplätzen, Online-Suchmaschinen und Plattformen für Dienste sozialer Netzwerke und Vertrauensdiensteanbieter als erheblich gilt.


Letzte Aktualisierung: 20. Oktober 2026

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