Ist eine Gesellschaft, die einen Dienst gegenüber Kundinnen und Kunden selbst anbietet, diesen Dienst aber technisch von Dritten (z. B. eigenes Konzern-Unternehmen) betreiben lässt, als Anbieter verwalteter Dienste bzw. Managed Service Provider einzuordnen?
Auf Grundlage des NISG ist für Fragestellungen maßgeblich, ob die betreffende Gesellschaft die tatbestandlichen Voraussetzungen eines Managed Service Providers (MSP) erfüllt.
„Anbieter verwalteter Dienste“ (Managed Service Provider) ist eine Einrichtung, die Dienste im Zusammenhang mit der Installation, der Verwaltung, dem Betrieb oder der Wartung von IKT-Produkten, Netzen, Infrastruktur, Anwendungen oder jeglicher anderer Netz- und Informationssysteme durch Unterstützung oder aktive Verwaltung erbringt, dies entweder in den Räumlichkeiten der Kunden oder aus der Ferne; Dies setzt einen gewissen Grad an tatsächlichem Zugriff auf die betreffenden IKT-Produkte, -Netzwerke oder -Infrastrukturen voraus.
Auch Unternehmen, die ausschließlich den zentralen IT-Betrieb eines Unternehmensverbundes übernehmen, fallen in der Regel unter den Begriff des MSP.
Insofern erfüllt eine Gesellschaft, die ein Kundenportal gegenüber Kundinnen und Kunden zwar geschäftlich anbietet, den technischen Betrieb jedoch vollständig durch ein anderes Konzernunternehmen oder einen sonstigen Dritten erbringen lässt, selbst keine MSP-Eigenschaft. Entscheidend ist, dass sie weder Installations-, Verwaltungs-, Betriebs- noch Wartungsleistungen an den zugrunde liegenden IKT-Systemen erbringt und keinen tatsächlichen Zugriff auf diese Systeme hat. Die geschäftliche Verantwortung für den Dienst allein genügt damit nicht für eine Einstufung als MSP. Die MSP-Relevanz kann sich in dieser Konstellation vielmehr für das Unternehmen ergeben, das den technischen Betrieb tatsächlich durchführt, da zu vermuten ist, dass dieses die im Gesetz angeführten Merkmale eines MSP erfüllt. (Anmerkung: Die Ausführungen orientieren sich an den Ausführungen des deutschen BSI , Frage 17).