Unabhängige Stellen und Prüfer
Eine der Aufsichtsmaßnahmen der Behörde besteht darin, wesentliche oder wichtige Einrichtungen dazu aufzufordern, die Umsetzung ihrer Risikomanagementmaßnahmen durch eine unabhängige Stelle bzw. einen unabhängigen Prüfer überprüfen oder nachweisen zu lassen.
Aufgrund dieser bedeutenden Rolle ist die Zulassung als unabhängige Stelle bzw. Prüfer an strenge Voraussetzungen geknüpft. Erforderlich sind eine entsprechende Qualifikation, mindestens drei Jahre Berufserfahrung im Bereich der Sicherheit von Netz- und Informationssystemen sowie eine bestandene Eignungsprüfung.
Die Zulassung kann entzogen werden, wenn die fachliche Eignung beispielsweise aufgrund mangelhafter Prüfberichte nicht mehr gegeben scheint oder wenn über fünf Jahre keine Prüfung durchgeführt wurde.
Alle Prüfer sind zur strengen Geheimhaltung der Informationen verpflichtet, die sie im Rahmen ihrer Tätigkeit erhalten.
Weitere Details zu den erforderlichen Fachkenntnissen, zur Form der Eignungsprüfung sowie den anfallenden Verwaltungsabgaben werden in den Verordnungen gemäß § 7 Abs. 6 geregelt. Diese Verordnung legt außerdem Vorgaben für die von unabhängigen Stellen bzw. Prüfern durchzuführende Prüfungen, die zu erstellenden Prüfberichte und den Prüfprozess fest. Dadurch sollen Unterschiede bei Prüftiefe und -genauigkeit möglichst gering gehalten werden.
Letzte Aktualisierung: 21. September 2026