Barrierefreiheitserklärung

Erklärung zur Barrierefreiheit

Das Bundesamt für Cybersicherheit ist bemüht, seine Websites im Einklang mit dem Web-Zugänglichkeits-Gesetz (WZG) idgF  zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Oktober 2016 über den barrierefreien Zugang zu den Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen  (ABl. L 327 vom 2.12.2016, S. 1) barrierefrei zugänglich zu machen.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website www.bundesamt-cybersicherheit.gv.at.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Website ist wegen der folgenden Unvereinbarkeiten und Ausnahmen teilweise mit Konformitätsstufe AA der "Richtlinien für barrierefreie Webinhalte Web – WCAG 2.2  " bzw. mit dem geltenden Europäischen Standard EN 301 549 V4.1.1 (2026-09) vereinbar.

Nicht barrierefreie Inhalte

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus den folgenden Gründen nicht barrierefrei:

a) Unvereinbarkeit mit den Barrierefreiheitsbestimmungen

Der Sprungmarkenlink „Zum rechten Bereichsmenü“ führt zu einem Seitenbereich, der je nach Seite inhaltsleer sein oder nicht vorhanden sein kann. Dadurch kann der Sprungmarkenlink in diesen Fällen ohne funktionalen Nutzen sein. Betroffen ist das WCAG-Erfolgskriterium 2.4.1 „Blöcke überspringen“.

Bei einzelnen interaktiven Bedienelementen werden die Anforderungen an die Mindestgröße bzw. den erforderlichen Abstand der Bedienelemente nicht vollständig eingehalten. Betroffen ist das WCAG-Erfolgskriterium 2.5.8 „Größe des Bedienelements (Minimum)“. Die Anforderungen werden daher derzeit nur teilweise erfüllt.

c) Die Inhalte fallen nicht in den Anwendungsbereich der anwendbaren Rechtsvorschriften

Viele, vorwiegend ältere PDF-Dokumente und Office-Dokumente sind nicht barrierefrei. Beispielsweise sind PDF-Dokumente nicht getaggt, sodass sie von Screenreader-Benutzern nicht oder nur unzureichend erfasst und genutzt werden können. Damit ist das WCAG Erfolgskriterium 4.1.2 (Name, Rolle, Wert) nicht erfüllt.

Für andere ältere nicht-barrierefreie Dokumente, die von der Richtlinie (EU) 2016/2102 noch ausgenommen sind, ist derzeit keine umfassende Änderung geplant. Teilen Sie uns bitte mit, wenn Sie Schwierigkeiten mit konkreten Dokumenten haben. Wir bereiten den Inhalt auf Anfrage barrierefrei auf und tauschen die Dokumente in Folge aus beziehungsweise ergänzen diese um barrierefreie Alternativen. Für neue Dokumente bemühen wir uns, diese vor Veröffentlichung barrierefrei nach WCAG 2.2 und PDF/UA-konform aufzubereiten.

Inhalte von Dritten, die nicht im Einflussbereich des Bundesamts für Cybersicherheit liegen, sind von der Richtlinie (EU) 2016/2102 ausgenommen. Für diese Inhalte Dritter kann bezüglich Vereinbarkeit mit Barrierefreiheitsbestimmungen keine Aussage getroffen werden.

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 30. September 2026 erstellt.

Die Bewertung der Vereinbarkeit der Website mit dem WZG zur Umsetzung der Anforderungen der Richtlinie (EU) 2016/2102 erfolgte in Form eines Selbsttests nach WCAG 2.2 im Konformitätslevel AA im September 2026. Einzelne Seiteninhalte werden von der Web-Redaktion bei Veröffentlichung neuer Inhalte regelmäßig geprüft.

Feedback und Kontaktangaben

Die Angebote und Services auf dieser Website werden laufend verbessert, ausgetauscht und ausgebaut. Dabei ist uns die Bedienbarkeit und Zugänglichkeit ein großes Anliegen.

Wenn Ihnen Barrieren auffallen, die Sie an der Benutzung unserer Website behindern – Probleme, die in dieser Erklärung nicht beschrieben sind, Mängel in Bezug auf die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen – so bitten wir Sie, uns diese per E-Mail mitzuteilen.

Wir werden Ihre Anfrage prüfen und Sie ehestmöglich kontaktieren.

Sämtliche Mitteilungen und Anregungen senden Sie uns bitte an BMI-I-C-10-a-Webmaster@bmi.gv.at. Bitte beschreiben Sie das Problem und führen Sie uns die url(s) der betroffenen Webseite oder des Dokuments an.

Kontakt
Bundesministerium für Inneres
Abteilung I/C/10 - Öffentlichkeitsarbeit
E-Mail: BMI-I-C-10@bmi.gv.at

Durchsetzungsverfahren

Bei nicht zufriedenstellenden Antworten aus oben genannter Kontaktmöglichkeit können Sie sich mittels Beschwerde an die Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft mbH (FFG) wenden. Die FFG nimmt über das Kontaktformular Beschwerden auf elektronischem Weg entgegen.

Diese Beschwerden werden von der FFG dahingehend geprüft, ob sie sich auf Verstöße gegen die Vorgaben des Web-Zugänglichkeits-Gesetzes, insbesondere Mängel bei der Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen, durch den Bund oder einer ihn zuordenbaren Einrichtung beziehen.

Sofern die Beschwerde berechtigt ist, hat die FFG dem Bund oder den betroffenen Rechtsträgern Handlungsempfehlungen auszusprechen und Maßnahmen vorzuschlagen, die der Beseitigung der vorliegenden Mängel dienen.

Fakultative Inhalte: Bedienungshilfe

Accesskeys

Unsere Webseite verwendet Accesskeys, sogenannte Tastenkombinationenen, die besonders für Menschen mit Behinderungen das Navigieren erleichtern soll.

Folgende Accesskeys stehen dafür zur Verfügung:

0 = Startseite
1 = Zum Hauptmenü
2 = Zum Headermenü
3 = Zum Inhalt
4 = Zum rechten Bereichsmenü
5 = Zur Sitemap
6 = Zum Footer

Tastenkombinationen für die Accesskeys

Je nach Browser und Betriebssystem sind die Tastenkombinationen für die Accesskeys unterschiedlich.

Skalierbares Layout

Die Website ist responsiv gestaltet und passt sich unterschiedlichen Bildschirmgrößen und Darstellungsmaßstäben an. Dadurch ist sie auch auf mobilen Endgeräten und bei starker Vergrößerung gut nutzbar.

Link-Verhalten

Alle websiteinternen Links zu Webseiten öffnen im selben Fenster und sind nicht explizit gekennzeichnet. Externe Links werden in einem neuen Tab/Fenster geöffnet. Dieses Verhalten ist mit dem Zusatz "öffnet in einem neuen Fenster" als Tooltipp ausgezeichnet. Alle Links auf interne Dokumente enthalten im Linktitel das Dokumentformat und die Größe des Dokuments.

Zusatzinformation

Die Abteilung Öffentlichkeitsarbeit ist um eine möglichst barrierefreie Zugänglichkeit zu ihren Internet-Angeboten bemüht. Dabei orientieren wir uns seit dem Jahr 2008 in Übereinstimmung mit den nationalen Rechtsvorschriften "E-Government-Gesetz 2004" und den geltenden einschlägigen Anti-Diskriminierungsbestimmungen an den Richtlinien für barrierefreie Inhalte WCAG 2.2. 


Letzte Aktualisierung: 1. Oktober 2026